Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Danube Private University (DPU) ist bestrebt, ihre Forschungswebsite www.dpu-research.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 in der geltenden Fassung, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die DPU Research Website.

Konformitätsstatus

Diese Website ist vollständig konform mit der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie mit dem anwendbaren europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. März 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung der Danube Private University (DPU) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26. März 2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte und Services auf der DPU Research Website werden laufend verbessert, aktualisiert und erweitert. Die Gewährleistung von Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit hat für uns höchste Priorität.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die die Nutzung unserer Website einschränken, bitten wir Sie, uns per E-Mail zu informieren.

Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden.

Bitte senden Sie Ihre Mitteilungen und Hinweise an:
communications@dp-uni.ac.at
Betreff: „Barriere melden“

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau. Die Angabe der entsprechenden URL(s) und/oder Screenshots hilft uns, Ihr Anliegen effizient zu bearbeiten.

Kontakt:
Danube Private University (DPU)
E-Mail: communications@dp-uni.ac.at

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Antwort auf Ihre Kontaktaufnahme nicht zufrieden sein, können Sie eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einreichen.

Die FFG nimmt Beschwerden elektronisch über das Kontaktformular der Beschwerdestelle entgegen.

Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie Verstöße gegen die Bestimmungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes betreffen, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch den Bund oder ihm zuzurechnende Einrichtungen.

Ist die Beschwerde berechtigt, gibt die FFG Empfehlungen für Maßnahmen an den Bund bzw. die zuständigen Rechtsträger ab und schlägt Schritte zur Behebung der festgestellten Mängel vor.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.